Konzept
der
Kindertagesstätte
(Internetversion ohne Finanzkonzept)
....lässt Kinderaugen strahlen
Inhaltsverzeichnis
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Die Kinderbetreuung und gezielte Kinderförderung, sind spätestens seit PISA wichtige Themen in der Öffentlichkeit. Politik und Forschung bringen ständig neue Lösungsvorschläge ins Gespräch. Doch deren Umsetzung nimmt leider sehr viel Zeit in Anspruch.
Dazu kommt noch, dass es sich bei diesen Lösungsansätzen hauptsächlich um Kinder ab 3 Jahre handelt.
Doch Kinderbetreuung und Förderung kann schon viel früher beginnen. Von Geburt an haben die Kleinen eine große Wissbegier und Lernfähigkeit. Sie sind bald schon in der Lage Kontakte mit anderen Kindern aufzunehmen, erste soziale Regeln zu erlernen und ihre Umwelt zu begreifen.
Am besten gelingt ihnen das, wenn sie die Möglichkeiten haben, unter fürsorglicher Begleitung, mit gleichaltrigen Kindern gemeinsam die Welt zu entdecken.
Was in den anderen europäischen Staaten und in den neuen Bundesländern schon lange als Erfolgsrezept gilt, stößt in den alten Bundesländern immer noch auf Skepsis.
Diese Skepsis gilt es abzubauen und die ersten wichtigen Lebensjahre des Kindes zu nutzen. Weiterhin ermöglicht eine frühe Betreuung eine Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Die gemeinnützige „ELternInitiative OTTernhagen zur frühkindlichen Förderung e.V.“ (kurz: ELIOTT) hat sich zur Aufgabe gemacht dieses Konzept zu fördern.
In dem im August 2005 gegründeten Verein haben sich aktive Eltern zusammengeschlossen um in Otternhagen eine Kindertagesstätte zu gründen.
Diese Einrichtung wird ab September 2006 für 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zur Verfügung stehen. Wir legen bei der Planung und Durchführung besonderen Wert auf ein solides und langfristiges Konzept.
Auf unserer Homepage (www.elterninitiative-otternhagen.de) finden sie auch weitere interessante und tiefergehende Informationen zur Einrichtung und über uns.
Wir sind Eltern aus dem Umkreis von Otternhagen, die sich zum Ziel gesetzt haben ihre Kinder, auch vor dem Kindergarten, gemeinsam in einer Gruppe zu fördern und zu betreuen.
Da der Trend immer mehr zur Kleinfamilie geht und die Menschen sich immer weiter voneinander entfernen, wird der Start unserer Kleinsten immer schwerer.
Die kleinen Kinder sind heute in den wichtigen ersten Lebensjahren auf sich allein gestellt. Natürlich versuchen die Eltern den Kindern alles zu ermöglichen, aber Erwachsene können keine Spielpartner und Freunde im gleichem Alter ersetzen.
Für die Eltern ist es gar nicht so einfach die Kleinen optimal zu fördern. Wir sind doch alle nur Anfänger oder?
Weiterhin wird ein langer Berufsausstieg für den erziehenden Elternteil in den langen Jahren bis zum Kindergartenalter immer problematischer. Es ist kaum möglich Familie und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren.
Dies sind keine neuen Probleme.
Die Lösung liegt auf der Hand: Eine Kindertagesstätte für Kinder bis zum 3. Lebensjahr.
Leider sind solche Einrichtungen in den alten Bundesländern noch die Ausnahme. In den neuen Bundesländern war und ist die Versorgung immer optimal.
In Neustadt sind nur wenige Krippenplätze vorhanden und oft gibt es lange Wartelisten.
Darum haben wir uns entschlossen eine Elterninitiative zu gründen, die das Ziel hat, eine Einrichtung für unsere Kleinsten zu errichten und langfristig zu betreiben.
Weiter Aspekte entnehmen Sie bitte dem Anhang unter „Häufig gestellte Fragen“.
Der Träger der Einrichtung ist der gemeinnützige Verein „Elterinitative zur frühkindlichen Förderung Otternhagen e.V.“.
Der Verein selbst besteht aus engagierten Eltern die für Ihre Kinder und zukünftige Kinder eine Einrichtung benötigen.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern.
Die Einrichtung liegt am Ortsrand von Otternhagen im Gewerbemischgebiet Bültepad. Otternhagen ist ein Ortsteil von Neustadt mit 1600 Einwohnern. Die Krippe grenzt direkt an einen Sportplatz und ein Naturschutzgebiet. Das ermöglicht kleinere Ausflüge ins Grüne.
Die Einrichtung entspricht den gesetzlichen Anforderungen laut erster Durchführungsverordung Kindertagesstättengesetz (1. DVO-KiTag vom 28.Juni 2002 (Nds. GVBL. Nr 20/2002 S323)).
Die Einrichtung hat eine Größe von ca. 110 m² + 180 m² Aussengelände. Die Raumaufteilung wird individuell nach unseren Wünschen gebaut. Dies ermöglicht eine optimale Ausnutzung der Fläche als Kindertagesstätte.
Den Kindern steht ein großzügiger Gruppenraum zur Verfügung über den direkt das Aussengelände zu erreichen ist. Das Aussengelände lädt die Kinder zum freiem Spielen ein.
Die Raumplanung wurde in Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde Niedersachen erstellt. Details zur Raumplanung entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Die Kinder werden montags bis freitags in der Zeit von 8:00-14:30 Uhr betreut.
Sonderöffnungszeiten von 7:00-8:00 und 14:30-15:00 Uhr sollen angeboten werden. Hierbei wird sich nach dem Bedarf der Eltern orientiert.
Die Bringzeiten sind von 7:00-8:30 Uhr. Die Abholzeit ist ab 14:00 Uhr.
Die Einrichtung bleibt in den Sommerferien für 3 Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Grafik
1: Betreuungs und Sonderbetreuungszeiten
Die Gruppe besteht aus 15 Kindern im Alter von 1-3 Jahren.
Es wird versucht die Altersstruktur gleichmäßig zu verteilen. Dadurch finden sich leicht gleichaltrige und gleichgeschlechtliche Spielpartner.
Weiterhin bleibt eine gewisse Kontinuität in der Gruppe erhalten.
Es wird angestrebt die Anzahl von Jungen und Mädchen in der Waage zu halten. Abweichungen sind möglich, sollten aber die Ausnahme bleiben.
Die Einrichtung wird durch eine ausgebildete pädagogische Fachkraft (Erzieherin) geleitet.
Weiterhin steht eine Erzieherin in Teilzeit und eine Kinderpflegerin ganztags zur Verfügung.
Damit werden die Anforderungen gemäß KiTaG und 1. DVO erfüllt.
Hauswirtschaftliche Arbeiten (Vorbreitung Essenzeit, Reinigung usw.) werden durch 2 Mini-Jobs auf 400 € Basis abgedeckt. Es werden zwei Personen gebraucht um mit 400€ die nötigen Stunden / Monat abzudecken. Beide wechseln sich tageweise ab.
Details zur Personalplanung entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Der Elternbeitrag für die Betreuung in der Kernzeit von 8:00-14:30 beträgt 190€.
Sonderbetreuungszeiten kosten 20€ pro Stunde.
Bei Sonderöffnungszeiten von 7:00-8:00 und 14:30-15:00 ergeben sich 20€ + 10€ extra.
Damit kann der Elternbeitrag maximal 220€ erreichen.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung unseres pädagogischen Konzepts. Für die vollständige Fassung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Unser wichtigstes Ziel ist es , die Kinder in ihrem Streben nach Selbständigkeit ganzheitlich in ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern.
„Hilf mir, es selbst zu tun!“ ( Maria Montessori)
Weiterhin ist es unser Ziel, dem Kind eine Umgebung zu schaffen, in der es sich wohl fühlen kann, in der es sich in seiner Persönlichkeit angenommen fühlt, so wie es ist.
Unsere kleine Krippe soll ein Ort werden, in dem sich so junge Kinder besonders geborgen und sicher fühlen können. Neben einer liebevollen Betreuung möchten wir den Kindern verschiedene neue Anregungen und Aktivitäten bieten. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, sich individuell zu entwickeln bzw. gefördert zu werden.
Hierbei richten wir uns nach dem „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (OPLAN).
Zur Verwirklichung unserer Ziele werden wir nach dem situationsorientierten Ansatz arbeiten.
Das heißt, dass wir unsere Arbeit am Kind orientieren. Die Situation des einzelnen Kindes, aber auch der kleinen Gruppe, steht im Mittelpunkt. Wir wollen den Kindern vielfältige Möglichkeiten geben, Lebenssituationen, die sie beschäftigen, nachzuerleben, diese zu verstehen und auszuprobieren. Die Gestaltung der Umgebung spielt dabei eine wichtige Rolle.
Das Alter und der Entwicklungsstand der Kinder werden dabei besonders berücksichtigt.
Daraus ergibt sich der Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit.
Jedes Kind hat ganz unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche.
Die Bedürfnisse des einzelnen Kindes sind stets vermischt mit den Bedürfnissen der Umwelt, den gesellschaftlichen Bedingungen und der unmittelbaren Bezugsperson.
Bedürfnisse entstehen und sind nicht als abrufbare Beigabe jedem Kind mitgegeben.
Der intensive Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen ist darum sehr wichtig.
Während unserer Arbeit machen wir uns die Mühe, Kinder beständig und staunend in ihrem Verhalten zu beobachten, um so festzustellen, dass sie durchaus unterschiedliche Bedürfnisse artikulieren, individuell bearbeiten und als Interessen oder gar Ansprüche ausdrücken.
Sie tun dies in Ausdrucksform, die wir nicht ohne Weiteres verstehen und sie leisten dabei Deutungs– und Konfliktlösungsverhalten, die unserer Art und Weise, mit dem „Leben“ umzugehen, oft sehr fremd sind.
Durch die gezielte Beobachtung der Kinder erkennen wir, was Kinder selbst und mit anderen Kindern zusammen leisten, was sie von uns erwarten, was ihre sehr individuellen und wechselnden Bedürfnisse sein könnten und welche Themen in ihrem Selbstkonzept entscheidend sind.
Mit dem goldenen Mittelweg zwischen Geben und Nehmen, Lassen und Einmischen, Bestimmen und Freigeben, Führen und Wachsen lassen, wollen wir den Bedürfnissen zum Wohle der Kinder entsprechen.
Das Materialangebot sollte für die Kinder überschaubar sein. Altersgerechtes Spiel- und Bastelmaterial ist uns dabei besonders wichtig.
Neben dem Raum- und Spielzeugangebot ist der
tätige Erwachsene (Erzieherin) für die Spielanregungen der
Kinder von entscheidender Bedeutung.
Im Rahmen unsere Vorbereitungen haben wir viele Gespräche mit Eltern, anderen Einrichtungen und Behörden geführt. Dabei ist eine Fragenliste entstanden, die verschieden Facetten des Themas beleuchtet.
Warum ist es so schwierig, in Neustadt einen Kinderkrippenplatz zu bekommen?
In Neustadt gib es nur wenige Plätze (Kindertagesstätte der Region (ehemals Krankenhaus): 25, Ratzenspatzen:15, Bordenau: 4). Es gibt Wartelisten für weitere Plätze. Der Bedarf ist wesentlich höher als das Angebot.
Warum gibt es nur so wenig Plätze in Neustadt?
Es gibt noch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Ab 2010 sind die Kommunen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet für 20 % der Kinder im Alter von 0 bis 3 Betreuungsmöglichkeiten anzubieten.
Wieviel Krippenplätze muss denn Neustadt für die 20% bis 2010 bereitstellen?
Die 20% ergeben in Neustadt einen Bedarf von 250 Plätzen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass von den 250 Kindern ca. 50 Kinder über eine Tagespflege (Tagesmütter oder -väter) betreut werden. Damit ergibt sich eine notwendige Bereitstellung von 200 Krippenplätzen bis zum Jahr 2010.
Wir sind aus Hannover nach Neustadt gezogen. In Hannover gibt es ein großes Angebot von Krippenplätzen. Warum ist das so?
Das ist eine Frage der Politik. In Hannover gibt es schon seit vielen Jahren eine einheitliche und ausreichende Förderung, die dazu geführt hat, dass viele Elterninitiativen solche Einrichtungen anbieten.
Neustadt steht da noch ganz am Anfang. Es ist geplant bis 2007 einheitliche Förderrichtlinien zu erstellen.
Es wurde mir empfohlen eine Tagesmutter für mein Kleinkind zu nehmen. Ist das sinnvoll?
Tagesmütter haben der Vorteil, dass sie in der Regel flexibel sind, um nach Bedarf auszuhelfen.
Wenn allerdings aus beruflichen Gründen eine zuverlässige Ganztagsbetreuung benötigt wird, ist das mit einem Risiko verbunden. Für den Fall, dass die Tagesmutter mal krank wird oder einen Termin hat, wird die Betreuung zu einem Problem.
Weiterhin kann eine Tagemutter nur ein oder wenige Kinder betreuen (nach Tagesbetreuungsausbaugesetz bis zu fünf). Damit hat das betreute Kind eine geringere Chance gleichaltrige Spielpartner zu finden.
In der Regel hat eine Tagesmutter nicht die pädagogische Fachausbildung wie eine Erzieherin. Eine Ganztagsbetreuung (8 Stunden) bei einer Tagesmutter kostet bei 5 € die Stunde 800 € pro Monat. Wer kann das bezahlen?
Wäre es nicht sinnvoll „günstigeres“ Personal einzustellen, um dadurch die Kosten und Elternbeiträge zu senken?
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im KiTaG muss das Personal bestimmte Qualifikationen haben.
Es ist auch wichtig für die kleinen Kinder besonders ausgebildetes Personal zu haben, denn die Kleinen können in ihrem Alter noch nicht sagen „wo der Schuh drückt“.
Geringere Bezahlung führt zwangsweise zu Fluktuation des Personals und ein häufiger Wechsel ist für die kleinen Kinder von großem Nachteil.
Bei den städtischen Einrichtungen werden auch nur Fachkräfte nach TVÖD bezahlt.
Dies muss in den zukünftigen Förderrichtlinien berücksichtigt werden, um die soziale Gerechtigkeit zu waren.
Gibt es Vorschriften, wie eine Kinderkrippe ausgestattet und zu betreiben ist?
Ja, es ist alles im Kindertagesstättengesetz geregelt (KiTaG).
Ohne Einhaltung der Vorgaben kann keine Betriebserlaubnis erteilt werden. Auch kann dann keine Personalkostenförderung des Landes erfolgen. Im Gesetz ist z.B. festgelegt, wie viel Personal nötig ist, wie groß die Räumlichkeiten und der Außenbereich sein muss u.s.w.
Ein Kindergartenplatz kostet im Durchschnitt 150 € in Neustadt. Reichen die Elternbeiträge aus, um die Kosten einer städtischen Einrichtung zu decken?
Nein, die Elternbeiträge decken in Kindergären nur ca. 35% der Kosten. Dazu kommt noch der Personalkostenzuschuss des Landes mit ca. 15%. Die restlichen 50% werden von der Stadt Neustadt im Rahmen einer Bezuschussung getragen.
Beispiel: Kosten einer Kindergartengruppe mit 25 Kindern
Elternbeitrag: 150€ * 25 Kinder * 12 Monate : 45.000€
Personalkostenzuschuss : 20.000 €
Bezuschussung von Neustadt : 65.000 €
________________
Gesamtkosten : 130.000€
Warum sind Krippenplätze teurer als Kindergartenplätze?
Laut dem Kindertagesstättengesetz darf eine Kindergartengruppe mit zwei Erzieherinnen bis zu 25 Kinder aufnehmen. Bei Kinderkrippen ist die Platzzahl auf 15 begrenzt.
Die Fixkosten sind aber genau so hoch wie im Kindergarten.
Warum wird die Einrichtung ELIOTT in Otternhagen geplant?
Neustadt ist eine Flächenstadt. In der Kernstadt gibt es schon Einrichtungen, die eine Krippenbetreuung anbieten und Otternhagen kann den Bereich östlich der Kernstadt gut abdecken.
Es sind schon Räumlichkeiten gefunden worden und es wurde auch eine Betriebsgenehmigung von der Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.
Eine Kinderkrippe ist eine gute Ergänzung zum Kindergarten und zur Grundschule in Otternhagen.
Sind bei ELIOTT Elterndienste eingeplant?
Wir sind zwar eine Elterninitiative, wollen aber für den Betrieb der Einrichtung komplett auf Elterndienste (Putzen, Kochen usw.) verzichten, sowie es auch in städtischen Einrichtung der Fall ist.
Allerdings gestalten die Eltern durch den Trägerverein die pädagogischen Arbeit und allen anderen Belange der Einrichtung (Personalwahl, Investitionen usw.).
Hier ist ein Auschnitt aus dem Grundbuch. Es zeigt das Mischgewerbegebiet mit dem Gebäude in dem die Einrichtung gebaut werden soll.
Der Kinderkrippe ist in rot, das Aussengelände in grün markiert.
Hinweis: Der Personalraum befindet sich im 1. Stockwerk
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der
Verein trägt den Namen
„Elterninitiative
zur frühkindlichen Förderung Otternhagen“.
Nach
der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Neutstadt / OT Otternhagen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die theoretische und praktische Förderung pädagogischer Arbeit mit Kleinkindern. Hierzu soll auch eine Elterninitiativ-Kinderkrippe errichtet und unterhalten werden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck und die Arbeit des Vereins bejahen und fördern.
Jedes Mitglied hat den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Über die Aufnahme entscheidet nach dem schriftlichem Antrag der Vorstand.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die
Mitgliedschaft endet
a) bei natürlichen Personen mit deren
Tod, bei juristischen Personen mit deren Auflösung.
b) durch
Austritt
c) durch Ausschluss aus dem Verein
Der Austritt ist jederzeit möglich
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn der Fortbestand der Mitgliedschaft das Vereinsinteresse ernstlich gefährden würde. Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, gegenüber der Mitgliederversammlung Stellung zu nehmen.
Der Austritt oder der Ausschluss eines Mitgliedes berührt nicht dessen Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Jahresbeitrages.
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für
folgende Angelegenheiten:
a) Wahl des Vorstandes
b)
Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
c)
Entlastung des Vorstandes
d) Beschlussfassung über
Satzungsänderungen
e) Beschlussfassung über die
Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung
entscheidet ferner über:
Haushaltsplan des Vereins
Aufgaben
des Vereins
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken
und Immobilien
Beteiligung an Gesellschaften
Mitgliedschaften
in Vereinen und Verbänden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für eine Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der angegebenen Stimmen erforderlich.
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Vorstand lädt schriftlich mir einer Frist von 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die der Versammlungsleiter und der Protokollführer zu unterzeichnen haben.
Beschäftigte dürfen nur mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und ist geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er ist in seiner Tätigkeit an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Das Amt endet mit der Amtsniederlegung oder nach einem Jahr. Die Wiederwahl ist mehrmals zulässig.
Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein allein vertreten.
Der Vorstand sowie auch jedes einzelne Vorstandsmitglied können mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder abberufen werden.
Der Vorstand bleibt auch nach der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt, das gleiche gilt für jedes einzelne Vorstandsmitglied.
Über die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen.
Die Einzelheiten der Vorstandsarbeit regelt die Geschäftsordnung, die sich der Vorstand gibt.
§ 9 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine besondere einzuberufende Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ aller Mitglieder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von zwei Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Bei der Einberufung der zweiten Mitgliederversammlung ist auf diese Folge ausdrücklich hinzuweisen.
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall eines bisherigen Zweckes wird das Vermögen der Kinderladen-Initiative Hannover e.V. zur Verfügung gestellt. Dieser hat ausschließlich und unmittelbar für den Vereinszweck vergleichbare Aufgaben das Vermögen zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes für Körperschaften durchgeführt werden.
§ 10 Eingeschränkte Satzungsänderungen
Satzungsänderungen, die das Registergericht oder das Finanzamt verlangen, können vom Vorstand im Sinne des § 26 BGB beschlossen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Marko Höpken (1. Vorsitzender)
Kastanienallee 26
31535 Neustadt
Tel: 05032-800900
Mobil: 0170-570 5621
Fax: 05032-800909
Email: marko.hoepken@gmx.de
Web: www.elterninitiative-otternhagen.de